(1) Überlassung von Arbeitskräften ist die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte.
(2) Überlasser ist, wer Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung an Dritte vertraglich verpflichtet.
(3) Beschäftiger ist, wer Arbeitskräfte eines Überlassers zur Arbeitsleistung für betriebseigene Aufgaben einsetzt.
(4) Arbeitskräfte sind Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen. Arbeitnehmerähnlich sind Personen, die, ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, im Auftrag und für Rechnung bestimmter Personen Arbeit leisten und wirtschaftlich unselbständig sind.
§ 23b BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 23b Auskunftspflicht
…und (Teil)Rechnungen zu belegen sowie die Anfertigung von Ablichtungen dieser Unterlagen zu gestatten. (3) Bei der Überlassung von Arbeitskräften im Sinne des § 3 AÜG zur Verrichtung von Bauleistungen im Sinne des § 19 UStG 1994 hat der Beschäftiger der Urlaubs- und Abfertigungskasse auf Verlangen Auskünfte über die…
§ 35 GuKG · GuKG · Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
§ 35 Berufsausübung
…den Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes – AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, unter der Voraussetzung zulässig, dass Beschäftiger im Sinne des § 3 Abs. 3 AÜG 1. nicht mehr als 15 v.H. des Pflegepersonals durch Arbeitskräfteüberlassung einsetzen sowie 2. die Pflegequalität und Pflegekontinuität nach Maßgabe der Struktur der Einrichtung und des…
§ 90 Berufsausübung
…ist auch im Wege der Arbeitskräfteüberlassung nach den Bestimmungen des AÜG unter der Voraussetzung zulässig, dass Beschäftiger im Sinne des § 3 Abs. 3 AÜG 1. nicht mehr als 15 v.H. des Pflegepersonals durch Arbeitskräfteüberlassung einsetzen sowie 2. die Pflegequalität und die Pflegekontinuität nach Maßgabe der Struktur der Einrichtung und…
§ 1 LSD-BG · LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 1 Geltungsbereich
…sind, welche den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zwingend regeln, 2. Arbeitsverhältnisse zu Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden, 3. die Überlassung von Arbeitskräften im Sinne des § 3 Abs. 4 AÜG durch den Bund, ein Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband, 4. Arbeitsverhältnisse zu Stiftungen, Anstalten oder Fonds, auf die gemäß § 1 Abs. …
§ 2 Wahrer wirtschaftlicher Gehalt – Beurteilungsmaßstab
…und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend. (2) Für die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt, sind insbesondere die §§ 3 und 4 AÜG oder vergleichbare österreichische Rechtsvorschriften maßgebend. (3) Überschreitet die tatsächliche Entsendung oder Überlassung eines Arbeitnehmers aus dem EWR oder der Schweiz die Dauer von zwölf…
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