ASVG
Gliederung
ACHTER TEIL Aufbau der Verwaltung
ABSCHNITT III Aufgaben der Verwaltungskörper
§ 452a Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
Gegen Bescheide der Aufsichtsbehörde und wegen Verletzung ihrer Entscheidungspflicht kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
§ 452a ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 452a Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
…§ 452a. Gegen Bescheide der Aufsichtsbehörde und wegen Verletzung ihrer Entscheidungspflicht kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.…
§ 545a Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung
…§ 545a. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Gesundheit besorgen die Aufgaben nach den §§ 412, 414 und 452a in unmittelbarer Bundesverwaltung.…
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