§ 306a Nichtanrechnung von Übergangsgeld
In Kraft seit 01. Mai 2020
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ASVG
Gliederung
VIERTER TEIL. Pensionsversicherung.
ABSCHNITT IV. Knappschaftliche Pensionsversicherung.
§ 306a Nichtanrechnung von Übergangsgeld
Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.
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