ASVG
Gliederung
Die Pensionsversicherung trifft Vorsorge für die Versicherungsfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit) und des Todes sowie für die Rehabilitation und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge.
§ 221 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 221 Aufgaben
…§ 221. Die Pensionsversicherung trifft Vorsorge für die Versicherungsfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit) und des Todes sowie für die Rehabilitation und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge.…
§ 245 Leistungszugehörigkeit des Versicherten in der Pensionsversicherung.
…für ihn die Leistungen des Zweiges in Betracht, dem er leistungszugehörig ist. Die Leistungszugehörigkeit des Versicherten richtet sich für Leistungen aus den im § 221 angeführten Versicherungsfällen und für Maßnahmen der Rehabilitation in Fällen des § 361 Abs. 1 letzter Satz nach den Abs. 2 bis 5…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 72 § 72
…Der von der Gemeinde zu leistende Ruhe-(Versorgungs-)genuss vermindert sich um eine dem Berechtigten zustehende Pension aus der Pensionsversicherung gemäß den §§ 221 ff ASVG , soweit die der anzurechnenden Pension zugrunde liegende Versicherungszeit a) von der Gemeinde als Ruhegenussvordienstzeit angerechnet worden ist oder angerechnet wird oder b) nach Aufnahme in…
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