ASVG
Gliederung
Die Pensionsversicherung trifft Vorsorge für die Versicherungsfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit) und des Todes sowie für die Rehabilitation und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge.
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 72 § 72
…Der von der Gemeinde zu leistende Ruhe-(Versorgungs-)genuss vermindert sich um eine dem Berechtigten zustehende Pension aus der Pensionsversicherung gemäß den §§ 221 ff ASVG , soweit die der anzurechnenden Pension zugrunde liegende Versicherungszeit a) von der Gemeinde als Ruhegenussvordienstzeit angerechnet worden ist oder angerechnet wird oder b) nach Aufnahme in…
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