ASVG
Gliederung
ERSTER TEIL. Allgemeine Bestimmungen.
ABSCHNITT II. Umfang der Versicherung.
3. UNTERABSCHNITT. Freiwillige Versicherung.
§ 19 Selbstversicherung in der Unfallversicherung.
(1) In der Unfallversicherung können der Selbstversicherung hinsichtlich der nachstehend angeführten Tätigkeiten beitreten, soweit es sich nicht um im § 11 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes genannte Personen handelt:
1. selbständig Erwerbstätige, wenn der Sitz ihres Betriebes im Inland ist,
2. mit Zustimmung der/des selbständig Erwerbstätigen deren/dessen Ehegatte/Ehegattin, deren/dessen eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Kinder, Enkel, Wahl- und Stiefkinder sowie die Eltern, Großeltern, Wahl- und Stiefeltern, wenn diese in ihrem/seinem Betrieb tätig sind.
(Anm.: Z 3 und 4 aufgehoben durch Art. 1 Z 8, BGBl. I Nr. 106/2024)
(2) Die Selbstversicherung nach Abs. 1 beginnt mit dem auf den Beitritt folgenden Tag.
(3) Die Selbstversicherung endet
1. mit dem Wegfall ihrer Voraussetzungen;
2. mit dem Tage des Austrittes;
3. wenn der fällige Beitrag nicht binnen einem Monat nach schriftlicher Mahnung gezahlt worden ist, mit dem Ende des Monates, für den zuletzt ein Beitrag entrichtet worden ist.
§ 19 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 19 Selbstversicherung in der Unfallversicherung.
…§ 19. (1) In der Unfallversicherung können der Selbstversicherung hinsichtlich der nachstehend angeführten Tätigkeiten beitreten, soweit es sich nicht um im § 11 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes…
§ 77 Ausmaß und Entrichtung.
…Abs. 6 mit der jeweiligen Aufwertungszahl ( § 108a Abs. 1 ) vervielfachte Betrag. (3) Der Beitragssatz für Selbstversicherte in der Unfallversicherung ( § 19 ) wird durch die Satzung des Versicherungsträgers im Rahmen des Erforderlichen festgesetzt. (4) Die Beiträge für die Höherversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 20 Abs…
§ 78 Fälligkeit, Einzahlung und Haftung.
… 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 139/1997) (5) Für die Beiträge der Familienangehörigen in der Selbstversicherung in der Unfallversicherung ( § 19 Abs. 1 Z. 2) haftet der selbständig Erwerbstätige zur ungeteilten Hand mit dem Versicherten. (Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch BGBl. Nr. …
§ 360b Anwendung des AVG
…– die §§ 1 bis 5 über die Zuständigkeit, – § 18 Abs. 5 über Bescheiderledigungen, – die §§ 19 und 20 über Ladungen, – die §§ 34 bis 36 über Ordnungs- und Mutwillensstrafen, – § 36a über Angehörige, – die §…
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 7d Wiedereingliederungsteilzeit
…das der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer im Kalendermonat gebührende Entgelt muss über dem im § 5 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG , BGBl. Nr. 189/1955, genannten Betrag liegen. Für den Abschluss einer Vereinbarung nach dem ersten Satz müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. eine Bestätigung über…
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