Die Leistungen der Krankenversicherung werden auch gewährt, wenn es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalles (§§ 175 und 176) oder um eine Berufskrankheit (§ 177) handelt.
§ 196 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 196 Besondere Unterstützung.
…§ 196. Für die Dauer einer Unfallheilbehandlung ( § 191 ) oder einer Krankenbehandlung ( § 119 ) kann der Träger der Unfallversicherung dem Versehrten oder seinen Angehörigen in Berücksichtigung der Schwere der Verletzungsfolgen und der langen Dauer der Behandlung eine besondere Unterstützung…
§ 197 Versagung der Versehrtenrente und allfälliger Zuschüsse bei Zuwiderhandlung
…§ 197. (1) Befolgt der Versehrte eine die Unfallheilbehandlung oder die Krankenbehandlung ( § 119 ) betreffende Anordnung ohne triftigen Grund nicht und wird dadurch seine Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflußt, so können ihm die Versehrtenrente und allfällige Zuschüsse auf Zeit ganz oder…
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