ASGG
Gliederung
VIERTES HAUPTSTÜCK Ergänzende Bestimmungen
§ 92 Rechtsbelehrungen, Amtsbestätigungen, Vereinbarungen
(1) In erster Instanz sind die Landesgerichte als Arbeits- und Sozialgerichte beziehungsweise das Arbeits- und Sozialgericht Wien (§§ 2 und 3) auch dazu berufen, außerhalb von Rechtsstreitigkeiten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften vorgesehene Rechtsbelehrungen zu erteilen, Amtsbestätigungen auszustellen und Vereinbarungen zu protokollieren; jedes der genannten Gerichte ist hiefür örtlich zuständig.
(2) In Angelegenheiten nach Abs. 1 gelten die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen; deren Durchführung obliegt dem Vorsitzenden.
(3) In Angelegenheiten nach Abs. 1 sind die Schriften und Amtshandlungen von den Gerichts-, Justizverwaltungs- und Stempelgebühren befreit.
§ 20 APSG · APSG · Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991
§ 20 Abweichende Regelungen
…sonstigen Bediensteten während der Dauer des Kündigungsschutzes ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Dieser Vereinbarung muß eine Bescheinigung eines Gerichtes (§ 92 ASGG), der Personalvertretung oder des Betriebsrates beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, daß der Dienstnehmer über den Kündigungsschutz nach diesem Bundesgesetz belehrt wurde. (5) Der Lauf einer…
§ 16 MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 16 Dienst(Werks)wohnung
…Abs. 4 und 5, 15c Abs. 4, 15d Abs. 5, 15n Abs. 1, um rechtswirksam zu sein, vor Gericht ( § 92 ASGG ) nach Rechtsbelehrung der Dienstnehmerin getroffen werden.…
§ 21 Mutterschutzgesetz 1979
…während der Dauer des Kündigungsschutzes ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Bei Minderjährigen muß dieser Vereinbarung eine Bescheinigung eines Gerichtes ( § 92 ASGG ), der Personalvertretung oder des Betriebsrates beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, daß die Dienstnehmerin über den Kündigungsschutz nach diesem Bundesgesetz belehrt wurde.…
§ 10 Kündigungsschutz
…Auflösung des Dienstverhältnisses ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Bei minderjährigen Dienstnehmerinnen muß dieser Vereinbarung überdies eine Bescheinigung eines Gerichts ( § 92 ASGG ) oder einer gesetzlichen Interessenvertretung der Dienstnehmer beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, daß die Dienstnehmerin über den Kündigungsschutz nach diesem Bundesgesetz belehrt wurde. (8) Die…
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 70a Einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses
…bedarf im Falle der Minderjährigkeit des Lehrlings der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. (3) Bei einvernehmlicher Auflösung des Lehrverhältnisses muß eine Amtsbestätigung eines Gerichts ( § 92 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz – ASGG , BGBl. Nr. 104/1985) oder der gesetzlichen Interessenvertretung der Dienstnehmer vorliegen, aus der hervorgeht, daß der Lehrling über die Bestimmungen betreffend die Endigung und…
§ 67 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 67 Sitzungen des Betriebsrates
… 1 oder 2 nicht nach, so hat das Gericht auf Antrag der gemäß Abs. 2 Berechtigten die Sitzung anzuordnen. Hiebei ist § 92 Abs. 2 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes – ASGG , BGBl. Nr. 104/1985, sinngemäß anzuwenden. Gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz ist ein Rechtsmittel unzulässig. (4) Die Sitzungen des Betriebsrates sind nicht…
NÖ Mutterschutz-Landesgesetz
§ 10 § 10
…während der Dauer des Kündigungsschutzes ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Bei Minderjährigen muss dieser Vereinbarung eine Bescheinigung eines Gerichtes (§ 92 ASGG) oder der Personalvertretung beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, dass die Bedienstete über den Kündigungsschutz nach diesem Gesetz belehrt wurde.…
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