Beweisaufnahmen, die während der mündlichen Streitverhandlung nicht durchgeführt werden könnten, diese erheblich erschweren oder unverhältnismäßig verzögern würden, sind möglichst schon vorher vom Vorsitzenden anzuordnen.
Rückverweise
…zugrunde legen kann (Abs 2 der zit Gesetzesstelle), und daß die Weigerung eines Klägers, an einer vom Arbeits- und Sozialgericht, zB vom Vorsitzenden nach § 88 ASGG, angeordneten Beweisaufnahme durch ärztliche Sachverständige mitzuwirken, zu für seinen Prozeßstandpunkt ungünstigen Feststellungen führen kann. Das ändert aber nichts daran, daß die gesamte Beteiligung des Anspruchswerbers…
…907). Im übrigen ist die gerügt Vorgangsweise des Erstgerichtes gemäß § 39 Abs. 1 ASGG unbedenklich, weil sie der Verfahrensbeschleunigung dient und überdies durch § 88 ASGG gedeckt ist (vgl. Kuderna ASGG**2 Rz 1 zu § 88). Wenn die Klägerin weiters als mangelhaft rügt, die Verhandlungsführung des Erstgerichtes sei mit den…
…zulässig gewesen, weil das geänderte Klagebegehren auf keinem neuen Klagegrund beruhe, über den im angefochtenen Bescheid noch nicht erkannt worden sei. Das Erstgericht habe § 88 ASGG übersehen. Weil der Kläger nunmehr eine weitere, nämlich eine 100 %ige durch den Dienstunfall bedingte Erwerbsunfähigkeit behaupte, was zu einer höheren Versehrtenrente führen könnte, zur…
907). Im übrigen ist diese Vorgangsweise auch im Hinblick auf § 39 Abs 1 ASGG unbedenklich, weil sie der Verfahrensbeschleunigung dient und durch §§ 88 ASGG gedeckt ist (vgl. Kuderna, ASGG2 Rz 1 zu §§ 88 ASGG).…