In Rechtsstreitigkeiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, in denen auch andere Ansprüche Streitgegenstand sind, kann ein Teilurteil (§ 391 ZPO) über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nur auf Antrag gefällt werden.
Rückverweise
…Aufhebungsbeschluß betreffend das Feststellungsbegehren (insoweit war die Sache spruchreif) mit der Fällung eines Teilurteiles über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ohne entsprechende Antragstellung überhaupt gegen § 60 ASGG verstoßen hat, kann dahingestellt bleiben. Nimmt man nämlich auf den Schutzzweck dieser Bestimmung - sie soll dem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, vor allem, wenn es sich um Entgeltansprüche…
…Zerteilung des Rechtsstreites bezüglich der entlassungsabhängigen und entlassungsunabhängigen Ansprüche ist kein Verstoß gegen die Bestimmung des § 391 ZPO, weil lediglich im Rahmen des § 60 ASGG, wo es um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geht, die Fällung eines Teilurteiles Beschränkungen unterliegt. Zwischen Entgeltansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und Schadenersatzansprüchen besteht kein rechtlicher Zusammenhang…
…1; MietSlg 35.786 ua). Dies ist hier der Fall (Seite 245). Da es in diesem Rechtsstreit nicht um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geht, ist § 60 ASGG nicht anzuwenden.…
…Dienstverhältnis beendet habe, ist ebenso unerheblich wie der Umstand, ob er dies anderen Personen mitgeteilt hat. Der Beklagte brachte aber in der Berufung zulässigerweise (§ 60 Abs 1 ASGG) neu vor, daß die Klägerin der Mitarbeiterin H***** mitgeteilt habe, daß sie dem Beklagten die Schlüssel vor die Füße geworfen und "das Dienstverhältnis beendet" habe…
…Sozialversicherungsbeiträge erfüllt der Arbeitgeber daher eine eigene Schuld; andererseits ist der Versicherungsschutz des Arbeitnehmers von der Zahlung der Beiträge unabhängig. Bei dieser Rechtslage räumt § 60 Abs. 1 ASGG dem Arbeitgeber das Recht ein, einen Teil der von ihm allein geschuldeten Beiträge im Abzugsweg vom Entgelt einzubehalten und regelt gleichzeitig den Verlust des Rechtes…
…seiner Revisionsbeantwortung, der Revision nicht Folge zu geben. Die Revision ist nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß die Erlassung eines Teilurteils durch das Berufungsgericht (§ 60 ASGG) nicht gerügt wurde (vgl Kuderna, ASGG § 60 Erl 3). Soweit eine Mängelrüge erhoben wurde, betrifft diese eine allfällige Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster…
…verneint wurden. Davon, dass überhaupt kein Beweisverfahren durchgeführt worden wäre, kann im vorliegenden Fall keine Rede sein. 4. Einziger Zweck des in § 60 ASGG normierten Verbots der amtswegigen Fällung eines Teilurteils ist das Interesse des Arbeitnehmers an einer raschen Durchsetzung seiner Ansprüche. Ein beklagter Arbeitgeber kann sich mangels Beschwer…
…Berechtigung der Entlassung abhängigen restlichen Urlaubsentschädigung (§§ 9 Abs 1 Z 1 und 10 Abs 1 UrlG) als ordentliche Revision anzusehen wäre (vgl Kuderna, ASGG § 60 Erl 1 mwH; auch RZ 1989/17; Infas 1991 A 45; aM Fasching ZPR2 Rz 1424), weil dieser weitere Anspruch von den Entscheidungen der Vorinstanzen…
Nimmt man darauf Bedacht, dass die Bestimmung des § 60 ASGG dem Schutz des anspruchsberechtigten Arbeitnehmers dient (sie soll ihm zur schnelleren Durchsetzung seiner Ansprüche verhelfen), dann ist dem beklagten Arbeitgeber die Geltendmachung eines Verstoßes gegen…