Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf
1. Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136;
2. die Hälfte des im § 18 Abs. 1 Z 1 GebAG 1975 jeweils genannten Betrags als Entschädigung für Zeitversäumnis unabhängig vom Vorliegen eines Vermögensnachteils.
Rückverweise
ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
Art. 10 § 2
… 13 ASGG), wenn die Beratung und Abstimmung nach dem 31. Dezember 1994 stattfindet; 6. der Art. I Z 12 (§ 32 ASGG), wenn die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder die nicht öffentliche Sitzung des Gerichts nach dem 31. Dezember 1994 stattfindet; 7. der Art. I…
§ 93 Ersatz des Aufwandes für Verfahren in Sozialrechtssachen
…Trägern der Sozialversicherung zu tragen; diese Kosten umfassen die den Zeugen, Sachverständigen und Parteien sowie den fachkundigen Laienrichtern zu leistenden Gebühren beziehungsweise Entschädigungen (§ 32). (2) Diese Kosten – ausgenommen der Aufwand für Personal und Infrastruktur – sind dem Bund vom Dachverband der Sozialversicherungsträger für das jeweilige laufende Jahr durch…
§ 58 Kostenersatz und Gebühren
… 54 Abs. 2 steht keiner Partei ein Kostenersatzanspruch an die andere zu. (2) Die Parteien haben die den fachkundigen Laienrichtern nach § 32 ausgezahlten Beträge nicht zu ersetzen.…