Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf
1.Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136;
2.die Hälfte des im § 18 Abs. 1 Z 1 GebAG 1975 jeweils genannten Betrags als Entschädigung für Zeitversäumnis unabhängig vom Vorliegen eines Vermögensnachteils.
§ 32 ASGG · ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 32 Entschädigung
…§ 32. Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf 1. Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975…
Art. 10 § 2
… 13 ASGG ), wenn die Beratung und Abstimmung nach dem 31. Dezember 1994 stattfindet; 6. der Art. I Z 12 ( § 32 ASGG ), wenn die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder die nicht öffentliche Sitzung des Gerichts nach dem 31. Dezember 1994 stattfindet; 7. der Art. I…
§ 93 Ersatz des Aufwandes für Verfahren in Sozialrechtssachen
…Trägern der Sozialversicherung zu tragen; diese Kosten umfassen die den Zeugen, Sachverständigen und Parteien sowie den fachkundigen Laienrichtern zu leistenden Gebühren beziehungsweise Entschädigungen ( § 32 ). (2) Diese Kosten – ausgenommen der Aufwand für Personal und Infrastruktur – sind dem Bund vom Dachverband der Sozialversicherungsträger für das jeweilige laufende Jahr durch…
§ 58 Kostenersatz und Gebühren
… 54 Abs. 2 steht keiner Partei ein Kostenersatzanspruch an die andere zu. (2) Die Parteien haben die den fachkundigen Laienrichtern nach § 32 ausgezahlten Beträge nicht zu ersetzen.…
Art. 41 GebAG · GebAG · Gebührenanspruchsgesetz
Art. 41 Artikel XLI
…Anm.: Z 2 bis Z 15: betrifft andere Gesetzesnovellen) 16. Die Art. XXXI ( GebAG 1975) und XXXVII Z 1 ( § 32 ASGG ) und 2 ( § 42 ASGG ) sind auf alle Gebühren für eine Tätigkeit anzuwenden, die nach dem 31. Juli 1989 beendet worden ist. (Anm…
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