(1) Im Verfahren erster Instanz haben zuerst die fachkundigen Laienrichter ihre Stimme abzugeben, und zwar der an Lebensjahren ältere vor dem an Lebensjahren jüngeren.
(2) Im Rechtsmittelverfahren gilt der Abs. 1 mit der Maßgabe, daß vor den fachkundigen Laienrichtern der Berichterstatter seine Stimme abzugeben hat.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. 3 Z 1, BGBl. I Nr. 61/2022)
Rückverweise
ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 13 Abstimmung
(1) Im Verfahren erster Instanz haben zuerst die fachkundigen Laienrichter ihre Stimme abzugeben, und zwar der an Lebensjahren ältere vor dem an Lebensjahren jüngeren. (2) Im Rechtsmittelverfahren gilt der Abs. 1 mit der Maßgabe, daß vor den fachkundigen Laienrichtern der Berichterstatter seine Sti…
Art. 96
…Rechtsvorschriften) 5. Die Art. 37 Z 1 und 2 (§§ 42 Abs. 1 Z 1, 44 Abs. 2 ASGG), 49 Z 3 (§ 66 Abs. 2 EO), 63 Z 6 (§ 138 Abs. 4 KO) sowie Art. …
Art. 10 § 2
…11b ASGG, wenn die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung nach dem 31. Dezember 1994 stattfindet; 5. der Art. I Z 5 (§ 13 ASGG), wenn die Beratung und Abstimmung nach dem 31. Dezember 1994 stattfindet; 6. der Art. I Z 12 (§ 32 ASGG), wenn…