§ 5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
§ 5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente — ASchG
§ 5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente — ASchG
Verknüpfungen & Referenzen
Beachte
Zum Inkrafttreten vgl. § 102
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 450/1994
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1995
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12108902
Zuletzt nach Updates gesucht am
Arbeitgeber sind verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Soweit dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.