§ 105 Unterstützungsleistungen
In Kraft seit 11. November 1998
Up-to-date
ÄrzteG 1998
Gliederung
Aus dem Wohlfahrtsfonds sind neben den im § 98 Abs. 1 angeführten Versorgungsleistungen Krankenunterstützung und sonstige Unterstützungsleistungen zu gewähren.
Rückverweise