Bedingungen, die ein anderer Staat anläßlich der Bewilligung einer Auslieferung, Durchlieferung oder Ausfolgung, der Leistung von Rechtshilfe oder im Zusammenhang mit der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung oder der Vollstreckung gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, sind einzuhalten.
Rückverweise
ARHG · Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz
§ 49 Übergabe
…begangen hat, es sei denn, daß in sinngemäßer Anwendung des § 192 Abs. 1 Z 2 StPO oder der §§ 4 und 157 des Strafvollzugsgesetzes von der Strafverfolgung oder vom Vollzug abgesehen wird, oder 3. die durchzuliefernde Person transportunfähig wird.…
§ 37 Aufschub der Übergabe
…ist. Wird jedoch von der Verfolgung oder Vollstreckung wegen der Auslieferung abgesehen (§ 192 Abs. 1 Z 2 StPO; §§ 4 und 157 StVG), so hat das Gericht die Übergabe unverzüglich durchzuführen.…