§ 32a Verweisungen
In Kraft seit 01. Mai 1997
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Gliederung
7. ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 32a Verweisungen
Rückverweise
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.