BundesrechtBundesgesetzeArbeitsverfassungsgesetz§ 42

§ 42Aufgaben der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

(1) Der Betriebs(Gruppen)versammlung obliegt:

1. Behandlung von Berichten des Betriebsrates und der Rechnungsprüfer;

2. Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;

3. Beschlußfassung über die Einhebung und die Höhe einer Betriebsratsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds;

4. Beschlußfassung über die Enthebung des Betriebsrates;

5. Beschlußfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;

6. Wahl der Rechnungsprüfer;

7. Beschlußfassung über die Enthebung der Rechnungsprüfer;

8. Beschlußfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrates nach Wiederaufnahme des Betriebes.

(2) Der Gruppenversammlung obliegt überdies die Enthebung eines Betriebsratsmitgliedes gemäß § 64 Abs. 1 Z 4 sowie die Beschlußfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates gemäß § 40 Abs. 3.

(3) Der Betriebshauptversammlung obliegt die Behandlung von Berichten des Betriebsausschusses.

Entscheidungen
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