Die Bestimmungen der §§ 14 und 15 sind auf die Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen sinngemäß anzuwenden.
ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 16 Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen
…Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen § 16. Die Bestimmungen der §§ 14 und 15 sind auf die Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen sinngemäß anzuwenden.…
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