Alle Behörden, die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie der Träger der Sozialversicherung haben das Bundeseinigungsamt und die Schlichtungsstellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützten.
§ 151 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 151 Amtshilfe
…§ 151. Alle Behörden, die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie der Träger der Sozialversicherung haben das Bundeseinigungsamt und die Schlichtungsstellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützten.…
Heimarbeitsgesetz 1960
§ 29
…Gruppe der Arbeitgeber zugehörig auch Auftraggeber und als der Gruppe der Arbeitnehmer zugehörig auch Heimarbeiter gelten; 2. §§ 142, 147, 148, 150 und 151 ArbVG ; 3. § 149 ArbVG mit der Maßgabe, dass auch ein Recht zur Einsichtnahme in die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen Heimarbeitstarife und die beim Bundesminister für…
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