Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen Mindestlohntarife, Satzungen und Lehrlingseinkommen und die beim Bundesministerium für soziale Verwaltung hinterlegten Kollektivverträge können während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.
§ 149 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 149 Einsichtnahme
…§ 149. Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen Mindestlohntarife, Satzungen und Lehrlingseinkommen und die beim Bundesministerium für soziale Verwaltung hinterlegten Kollektivverträge können während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.…
Heimarbeitsgesetz 1960
§ 29
…Auftraggeber und als der Gruppe der Arbeitnehmer zugehörig auch Heimarbeiter gelten; 2. §§ 142, 147, 148, 150 und 151 ArbVG ; 3. § 149 ArbVG mit der Maßgabe, dass auch ein Recht zur Einsichtnahme in die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen Heimarbeitstarife und die beim Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hinterlegten…
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