§ 13 Revision beim Verwaltungsgerichtshof — ArbIG
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist bei Verfahren gemäß §§ 11 und 12 berechtigt, gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
§ 26 ArbIG · ArbIG · Arbeitsinspektionsgesetz 1993
§ 26 Übergangsbestimmungen
…Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nicht um leitende Angestellte gemäß § 23 Abs. 2 handelt. (5) Bestellungen von Arbeitsinspektoren/Arbeitsinspektorinnen für besondere Aufgaben gemäß § 13 ArbIG 1974 gelten als Bestellung gemäß § 17 dieses Bundesgesetzes. (6) Gemäß § 3 ArbIG 1974 ausgestellte Dienstausweise gelten als Dienstausweis gemäß…
§ 25 Inkrafttreten
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 1993 in Kraft. (2) Verordnungen gemäß § 14 Abs. 4 dürfen bereits vor dem 1. April 1993 erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens…
Rückverweise