APG
Gliederung
ABSCHNITT 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Zitierungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes bestimmt wird, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 2 APG · APG · Allgemeines Pensionsgesetz
…Zitierungen § 2. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes bestimmt wird, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…
…1. Juli 2009 bis 30. April 2024 erworbenen Beitragsmonate der Pflichtversicherung, Schwerarbeitsmonate im Sinne des § 4 Abs 3 APG / § 607 Abs 14 ASVG iVm § 1 Abs der Schwerarbeitsverordnung seien, abgewiesen. Auf den auf den Urteilsseiten 3 bis 5…
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