§ 83 Gebühren- und Abgabenbefreiung — APAG
Die APAB ist von sämtlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Gebühren und sonstigen Abgaben befreit.
§ 83 APAG · APAG · Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz
§ 83 Gebühren- und Abgabenbefreiung
…Gebühren- und Abgabenbefreiung § 83. Die APAB ist von sämtlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Gebühren und sonstigen Abgaben befreit.…
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