APAG
Gliederung
3. Teil Aufgaben und Befugnisse
1. Hauptstück Öffentliche Aufsicht
2. Abschnitt Qualitätssicherungsprüfungen
§ 28 Qualifizierte Assistenten
Qualitätssicherungsprüfer sind berechtigt, unter ihrer Verantwortung entsprechend qualifizierte Assistenten zur Durchführung der Qualitätssicherungsprüfung heranzuziehen.
§ 28 APAG · APAG · Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz
§ 28 Qualifizierte Assistenten
…Qualifizierte Assistenten § 28. Qualitätssicherungsprüfer sind berechtigt, unter ihrer Verantwortung entsprechend qualifizierte Assistenten zur Durchführung der Qualitätssicherungsprüfung heranzuziehen.…
§ 2 APAB-QAV · APAB-QAV · APAB-Qualitätssicherungsprüfungsantragsverordnung
§ 2
…6. der Name der qualifizierten Assistenten unter Angabe ihrer beruflichen Qualifikation gemäß § 2 Z 9 APAG , sofern qualifizierte Assistenten gemäß § 28 APAG der Qualitätssicherungsprüfung beigezogen werden, 7. das jeweilige Gesamthonorar für die angebotene Qualitätssicherungsprüfung. 8. die jeweils veranschlagten Stunden für die Durchführung der jeweiligen Qualitätssicherungsprüfung, aufgeteilt in…
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