Das Dienstverhältnis der als Beamte oder Bedienstete des Bundes, einer Bundesanstalt oder eines vom Bund verwalteten Fonds angestellten Personen wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.
Rückverweise
…durch ihr Präsidium verwaltet werde. Dieses Präsidium werde von den Mitgliedern gewählt. Die Wahl sei vom Bundespräsidenten lediglich zu bestätigen. § 2 Abs 1 Z 1 AngG sei auf die beklagte Partei nicht anzuwenden, weil sie weder ein Verein noch eine Stiftung sei. Auch unter Art II Abs 2 AngG falle die…
…Vorinstanzen vertraten übereinstimmend die Auffassung, dass das Dienstverhältnis des Klägers nicht unter das Angestelltengesetz falle, weil der Kläger als Bediensteter des Bundes gemäß § 4 AngG vom Anwendungsbereich des Angestelltengesetzes ausgenommen sei. Da zwischen den Parteien einzelvertraglich die Abfertigungsbestimmungen des VBG vereinbart worden seien, käme auch eine eine planwidrige Gesetzeslücke voraussetzende analoge Anwendung der Bestimmungen…
…dass diese eine unzulässige Verkürzung der Frist des § 34 AngG bewirke und daher unwirksam sei. Dazu sind folgende Überlegungen anzustellen: § 4 Abs 1 AngG erfasst nur die dort genannten Ansprüche, also den Anspruch auf die sog. Kündigungsentschädigung (RIS Justiz RS0029680; zuletzt 9 ObA 119/04x). Für diese…
…befasst, ob es sich im vorliegenden Fall beim Leiharbeitsunternehmen und dem entleihenden Unternehmen jeweils um ein solches handelt, d as eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüb t . 4. Zu Art 1 Abs 2 der Richtlinie hat der EuGH in der Entscheidung vom 17. 11. 2016 Betriebsrat der Ruhrlandklinik gGmbH , C 216/15, ECLI:EU:C…
…9.893 ua). Soweit der Revisionswerber verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmungen des § 33 Abs 2 Z 3 ArbVG und § 5 AngG (wohl auch § 4 AngG: vgl Martinek-Schwarz, AngG7 § 5 Erl 3) ausführt, ist ihm entgegenzuhalten, daß das Dienstrecht der Bediensteten (Beamten) der beklagten Partei schon wegen des in verschiedenen Punkten (wie etwa…