§ 76 Verweisungen
In Kraft seit 01. Juli 1994
Up-to-date
AMSG
Gliederung
9. TEIL Verweisungen, Vollziehung und Inkrafttreten
§ 76 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise