AMSG
Gliederung
2. TEIL Aufgaben
4. HAUPTSTÜCK Besondere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
§ 38f Beitrag zur Erfüllung der Ausbildungspflicht
Das Arbeitsmarktservice hat Jugendliche bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht bestmöglich zu unterstützen. Soweit sich dafür Maßnahmen gemäß § 38a, § 38d und § 38e als nicht ausreichend erweisen, sind zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im erforderlichen Ausmaß bereitzustellen.
§ 38f AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 38f Beitrag zur Erfüllung der Ausbildungspflicht
…Beitrag zur Erfüllung der Ausbildungspflicht § 38f. Das Arbeitsmarktservice hat Jugendliche bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht bestmöglich zu unterstützen. Soweit sich dafür Maßnahmen gemäß § 38a, § 38d und §…
Rückverweise