(1) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice sind
1. der Verwaltungsrat,
2. der Vorstand.
(2) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice sind
1. das Landesdirektorium,
2. der Landesgeschäftsführer.
(3) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der regionalen Organisationen sind
1. der Regionalbeirat,
2. der Leiter der regionalen Geschäftsstelle.
AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 3 Organe
…Organe § 3. (1) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice sind 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand. (2) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich…
§ 32 Dienstleistungen
…oder Erleichterung einer solchen Vermittlung oder Beschäftigungssicherung sind im besonderen 1. Information über den Arbeitsmarkt und die Berufswelt, 2. Beratung bei der Wahl des Berufes, 3. Unterstützung bei der Herstellung oder Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit von Arbeitskräften, 4. Unterstützung der Qualifizierung von Arbeitskräften und 5. Unterstützung von Unternehmen bei der Suche und…
§ 59 Aufgaben im nichtbehördlichen Bereich
…Soziales hat dem Arbeitsmarktservice für die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik allgemeine Zielvorgaben zu geben. Soweit darin Grundsätze über den Einsatz finanzieller Leistungen gemäß dem 2. Teil, 3. Hauptstück enthalten sind, bedürfen diese des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen. Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat für die erforderlichen Grundlagen und…
§ 37e Weiterbildungsbeihilfe
…Internet auf der Homepage des Arbeitsmarktservice kundzumachen. Der Antrag auf Gewährung der Weiterbildungsbeihilfe kann frühestens drei Monate vor Beginn der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit gestellt werden. (3) Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden, bei Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr, für die keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht…
Rückverweise