(1) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice sind
1. der Verwaltungsrat,
2. der Vorstand.
(2) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice sind
1. das Landesdirektorium,
2. der Landesgeschäftsführer.
(3) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der regionalen Organisationen sind
1. der Regionalbeirat,
2. der Leiter der regionalen Geschäftsstelle.
§ 3 AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 3 Organe
…§ 3. (1) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice sind 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand. (2) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich…
§ 59 Aufgaben im nichtbehördlichen Bereich
…Soziales hat dem Arbeitsmarktservice für die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik allgemeine Zielvorgaben zu geben. Soweit darin Grundsätze über den Einsatz finanzieller Leistungen gemäß dem 2. Teil, 3. Hauptstück enthalten sind, bedürfen diese des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen. Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat für die erforderlichen Grundlagen und…
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