(1) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice sind
1. der Verwaltungsrat,
2. der Vorstand.
(2) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice sind
1. das Landesdirektorium,
2. der Landesgeschäftsführer.
(3) Die Organe des Arbeitsmarktservice im Bereich der regionalen Organisationen sind
1. der Regionalbeirat,
2. der Leiter der regionalen Geschäftsstelle.
Rückverweise
AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 32 Dienstleistungen
…oder Erleichterung einer solchen Vermittlung oder Beschäftigungssicherung sind im besonderen 1. Information über den Arbeitsmarkt und die Berufswelt, 2. Beratung bei der Wahl des Berufes, 3. Unterstützung bei der Herstellung oder Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit von Arbeitskräften, 4. Unterstützung der Qualifizierung von Arbeitskräften und 5. Unterstützung von Unternehmen bei der Suche und…
§ 59 Aufgaben im nichtbehördlichen Bereich
…Soziales hat dem Arbeitsmarktservice für die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik allgemeine Zielvorgaben zu geben. Soweit darin Grundsätze über den Einsatz finanzieller Leistungen gemäß dem 2. Teil, 3. Hauptstück enthalten sind, bedürfen diese des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen. Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat für die erforderlichen Grundlagen und…