§ 6c Überweisungsbetrag an den Tourismusbeschäftigtenfonds
In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date
Der Bund hat dem Tourismusbeschäftigtenfonds gemäß § 1 des Tourismusbeschäftigtenfondsgesetzes (TBFG) ab dem Jahr 2026 jährlich 6,5 Millionen Euro zur Erfüllung seiner Aufgaben (§ 3 TBFG) zu überweisen.
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