AlkStG 2022
Gliederung
9. Abfindung Begriff
§ 60 Zulassung von einfachen Brenngeräten
Rückverweise
(1) Der Antrag auf Zulassung eines einfachen Brenngeräts ist durch dessen Eigentümer beim Zollamt Österreich elektronisch einzubringen. Fehlen jedoch die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung, kann der Antrag auch schriftlich erfolgen. Der Antrag hat zu enthalten:
1. den Namen oder die Firma und die Anschrift des Antragstellers,
2. den Aufbewahrungsort.
(2) Dem Antrag sind ein Aufriß, eine Beschreibung des einfachen Brenngeräts sowie die Unterlagen für den Nachweis oder die Glaubhaftmachung der Angaben anzuschließen.
§ 61 AlkStG 2022 · AlkStG 2022 · Alkoholsteuergesetz 2022
§ 61
…den Antrag auf Zulassung obliegt dem Zollamt Österreich. Sofern sich der Rauminhalt und der Füllraum der Brennblase des einfachen Brenngeräts den Unterlagen nach § 60 Abs. 2 nicht entnehmen lassen oder Zweifel an den Angaben in den Unterlagen bestehen, hat das Zollamt Österreich diese auf Kosten des Antragstellers festzustellen…