Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit in ihm nichts anderes bestimmt ist, das Bundesminsterium für Justiz betraut.
§ 273 AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 273
…§ 273. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit in ihm nichts anderes bestimmt ist, das Bundesminsterium für Justiz betraut.…
§ 211 Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
§ 211. (1) Die Abwickler haben für den Beginn der Abwicklung eine Bilanz (Eröffnungsbilanz) und weiterhin für den Schluß jedes Jahres einen Jahresabschluß und einen Lagebericht sowie gegebenenfalls einen Corporate Governance-Bericht aufzustellen; das bisherige Geschäftsjahr der Gesellschaft kann bei…
Art. 5 MRG · MRG · Mietrechtsgesetz
Art. 5 Artikel V
… IV des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ; 2. hinsichtlich des Art. II nach § 59 des Mietrechtsgesetzes ; 3. hinsichtlich des Art. III nach § 273 des Aktiengesetzes ; 4. hinsichtlich des Art. IV sind mit der Vollziehung betraut: a) der Bundesminister für Justiz hinsichtlich §§ 1, 3 und 4 Abs…
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