§ 167 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
In Kraft seit 01. August 2009
Up-to-date
AktG
Gliederung
SECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
ZWEITER ABSCHNITT Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung
§ 167 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.
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