§ 167 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
§ 167 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung — AktG
§ 167 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung — AktG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 98/1965 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009
Inkrafttretungsdatum
01. August 2009
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40109288
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen