BundesrechtBundesgesetzeAktiengesetzSECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und KapitalherabsetzungZWEITER ABSCHNITT Maßnahmen der KapitalbeschaffungZweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung§ 163

§ 163Veröffentlichung der Eintragung

In Kraft seit 01. Juli 1996
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