AktG
Gliederung
SECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
ERSTER ABSCHNITT Satzungsänderung
§ 147 Begründung von Nebenverpflichtungen
Ein Beschluß, der Aktionären Nebenverpflichtungen (§ 50) auferlegt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre.
§ 147 AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 147 Begründung von Nebenverpflichtungen
…§ 147. Ein Beschluß, der Aktionären Nebenverpflichtungen ( § 50 ) auferlegt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre.…
Art. 8 Artikel VIII
…Wiederaufnahmebeschlusses maßgebend. (4) Stellt der Gemeinschuldner in einem am 1. März 1994 anhängigen Konkursverfahren den Antrag auf Abschluß eines Zwangsausgleichs, so ist § 147 KO in der Fassung des Art. I Z 4 anzuwenden. (5) § 277 HGB in der Fassung des Art. I V…
§ 16 EU-UmgrG · EU-UmgrG · EU-Umgründungsgesetz
§ 16 Umwandlungsbeschluss
…der Beschluss der zu seiner Wirksamkeit eines in gesonderter Abstimmung gefassten Beschlusses der Aktionäre jeder Gattung; für diesen gilt Z 1. 3. § 147 AktG und § 99 GmbHG gelten sinngemäß. 4. Der Umwandlungsplan ist in die Niederschrift über den Beschluss aufzunehmen oder dieser als Anlage beizufügen. (3) In…
Rückverweise