§ 132 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
§ 132 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer — AktG
§ 275 UGB über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gilt sinngemäß.
§ 275 UGB über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gilt sinngemäß.
Rückverweise