Einzelne Gattungen von Aktien können verschiedene Rechte haben, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens.
Rückverweise
…der Satzung in deren § 24, die die Beseitigung des dort vorgesehenen Dividendenvorzugs näher bezeichneter Aktien zum Inhalt hatte. Nun können gemäß § 11 AktG einzelne Gattungen von Aktien verschiedene Rechte haben, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens (im Zuge der Abwicklung: § 212 AktG). Aktien mit…
…6 Abs1 AktG wird das "Grundkapital" - von dem Art126 b Abs2 B-VG handelt (vgl. VfGH 15.3.1993, KR 1/92) - in Aktien zerlegt. Nach §11 AktG (überschrieben mit "Aktien besonderer Gattung") können "(e)inzelne Gattungen von Aktien ... verschiedene Rechte haben". Dementsprechend läßt §12 Abs1 Satz 2 AktG die Ausgabe von…