Die Gebarung der Arbeiterkammern hat nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.
§ 62 AKG · AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
§ 62 Gebarungsgrundsätze
…§ 62. Die Gebarung der Arbeiterkammern hat nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.…
§ 59 Kontrollausschuß
…die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Geschäftsordnung, der Haushaltsordnung und der sonstigen, nach diesem Gesetz ergangenen Vorschriften sowie der Organbeschlüsse und der Gebarungsgrundsätze ( § 62 ) zu prüfen. (2) Die Mitglieder des Kontrollausschusses wählen mit einfacher Mehrheit aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Mitglieder, die derselben Fraktion angehören wie der gewählte Präsident…
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