§ 62 Gebarungsgrundsätze
In Kraft seit 01. Januar 1992
Up-to-date
Die Gebarung der Arbeiterkammern hat nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.
Rückverweise
AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
§ 59 Kontrollausschuß
…die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Geschäftsordnung, der Haushaltsordnung und der sonstigen, nach diesem Gesetz ergangenen Vorschriften sowie der Organbeschlüsse und der Gebarungsgrundsätze (§ 62) zu prüfen. (2) Die Mitglieder des Kontrollausschusses wählen mit einfacher Mehrheit aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Mitglieder, die derselben Fraktion angehören wie der gewählte Präsident…