AKG
Gliederung
Abschnitt 6 Organisation der Arbeiterkammern
§ 46 Aufgaben und Befugnisse der Organe
Organe der Arbeiterkammer sind:
1. die Vollversammlung,
2. der Vorstand,
3.das Präsidium nach Maßgabe des § 55,
4. der Präsident,
5. die Ausschüsse,
6. die Fachausschüsse,
7. der Kontrollausschuß.
§ 46 AKG · AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
…Organe der Arbeiterkammer § 46. Organe der Arbeiterkammer sind: 1. die Vollversammlung, 2. der Vorstand, 3. das Präsidium nach Maßgabe des § 55 , 4. der Präsident, 5. die Ausschüsse…
…Das Wahlanfechtungsverfahren wird nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die ihm vorgelegten Fragen fortgesetzt werden. Begründung: I. 1.1. Gemäß §1 des Arbeiterkammergesetzes 1992, BGBl. 1991/626, idF BGBl. I 1998/166, (im Folgenden: AKG) sind die Kammern für Arbeiter und Angestellte (im Folgenden: Arbeiterkammern) und die Bundeskammer für…
…Auffassung über die rechtliche Einordnung der Abberufung des Direktors der Kammer für Arbeiter und Angestellte durch den Vorstand, sohin über die Auslegung des §77 AKG 1992. Dieser lautet im Zusammenhang: "Direktor §77 (1) Der Vorstand hat einen entsprechend fachlich qualifizierten Arbeitnehmer zum Direktor zu bestellen. Die Bestellung und Abberufung des…
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