BundesrechtBundesgesetzeArbeiterkammergesetz 1992§ 46

§ 46Organe der Arbeiterkammer

In Kraft seit 01. Januar 1992
Up-to-date

Organe der Arbeiterkammer sind:

1. die Vollversammlung,

2. der Vorstand,

3. das Präsidium nach Maßgabe des § 55,

4. der Präsident,

5. die Ausschüsse,

6. die Fachausschüsse,

7. der Kontrollausschuß.

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