Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Rückverweise
AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
§ 78 Arbeitnehmer der Arbeiterkammern
…1) Die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der Arbeiterkammern können einheitlich in einem Kollektivvertrag im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes geregelt werden. (2) Wenn kein Kollektivvertrag gilt, hat die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer Richtlinien für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse zu erlassen. (3) Die Bundesarbeitskammer ist auf Arbeitgeberseite für die…