§ 73 Vollziehung
In Kraft seit 22. Juli 2013
Up-to-date
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.
Rückverweise
AIFMG · Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
§ 4 Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit als AIFM
… 4 gelten § 3 Abs. 5 Z 3, Abs. 8 und 9, § 6 und die §§ 73 bis 76 WAG 2018 sowie § 13 WPFG sinngemäß. AIFM, die auch zur Erbringung von Dienstleistungen gemäß Abs. 4 berechtigt sind, haben weiters…
§ 10 Allgemeine Grundsätze
…eine allgemeine Zustimmung des Kunden erhalten und unterliegt in Bezug auf die Dienstleistungen gemäß § 4 Abs. 4 den Vorschriften der §§ 73 bis 76 WAG 2018. (Anm. 1) Hält der AIFM zusätzlich eine Konzession gemäß § 1 Abs. 1 Z 13 BWG in…