Einem potentiellen Erwerber vor Vertragsabschluss sowie jedem interessierten Anteilinhaber eines gemäß § 48 oder § 49 vertriebenen AIF sind die Angaben gemäß § 21 sowie allenfalls das zu erstellende KID oder der Vereinfachte Prospekt in der jeweils geltenden Fassung, der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Rückverweise
AIFMG · Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
§ 60 Verwaltungsstrafen und Veröffentlichungen
…rechtzeitig mitteilt; 16. trotz Untersagung des Vertriebs gemäß § 51 Abs. 3 weiter Anteile vertreibt; 17. gegen die Bestimmungen der §§ 52 oder 53 verstößt; 18. entgegen § 57 Abs. 1 die Unterrichtung der FMA unterlässt; 19. entgegen § 57 Abs. 2 nicht…
§ 49 Vertrieb von EU-AIF aus anderen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-AIF durch österreichische AIFM oder von AIF durch EU-AIFM mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder durch Nicht-EU-AIFM an Privatkunden und qualifizierte Privatkunden
…AIF a) keine Hebelfinanzierung oder b) eine Hebelfinanzierung, die den Nettoinventarwert des AIF nicht um mehr als 30 vH übersteigt, eingesetzt wird. § 52 findet keine Anwendung.…