AIFMG
Gliederung
7. Teil Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
§ 39
(Anm.: § 39.)
4. das Drittland, in dem der Nicht-EU-AIFM seinen Sitz hat, ist kein Drittland mit hohem Risiko gemäß § 2 Z 16 FM-GwG;
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