§ 35
In Kraft bis 01. Januar 9000
Up-to-date
(Anm.: § 35.)
2. das Drittland, in dem der Nicht-EU-AIF seinen Sitz hat, ist kein Drittland mit hohem Risiko gemäß § 2 Z 16 FM-GwG;
Rückverweise
AIFMG · Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
§ 35
…Anm.: § 35.) 2. das Drittland, in dem der Nicht-EU-AIF seinen Sitz hat, ist kein Drittland mit hohem Risiko gemäß § 2 Z 16…
§ 38 Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb in Österreich von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF
…1) Unbeschadet § 35 darf ein EU-AIFM den ausschließlich im Inland erfolgenden Vertrieb von Anteilen an einem von ihm verwalteten Nicht-EU-AIF sowie von EU-Feeder-AIF…