Im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 15 Z 7, BGBl. I Nr. 108/2022)
Rückverweise
…die den Exekutionstitel ausgestellt hat, auf Antrag des Abgabenschuldners aufzuheben; mit diesem Antrag kann der Antrag auf Einstellung oder Aufschiebung der Vollstreckung verbunden werden (§15 AbgEO); die Aufschiebung kann dann sogleich bewilligt werden (§18 Z4 AbgEO). Wie der VfGH in ähnlichem Zusammenhang bereits ausgesprochen hat (Erk. v. 11. 6. 1982…
…5/93). Ob die Voraussetzungen für die Nichtigerklärung vorliegen, ist von den zuständigen Verwaltungsbehörden zu entscheiden (zur Bekämpfung eines vollstreckbaren Rückstandsausweises durch Antragstellung gemäß § 15 AbgEO siehe VwGH 29. 9. 1997, ÖStZB 1998, 319 und VwGH 28. 1. 1987, ÖstZB 1987, 501).…