Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die erstbeklagte Partei und die zweitbeklagte Partei sind schuldig, der klagenden Partei die mit je S 21.022,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.911,15 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter, die Zweitbeklagte die Enkelin nach dem vorverstorbenen Sohn Peter der am 6.6.1980 verstorbenen Marianne K***, geborene Hetzenauer, geboren 29.5.1911 (in der Folge kurz Erblasserin genannt). Die Erblasserin war Alleineigentümerin des Hofes "Grilln",…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind nicht berechtigt. Der Meinung der Zweitbeklagten, das Berufungsgericht hätte der Klage schon deswegen nicht aus dem Grund des § 1435 ABGB stattgeben dürfen, weil die Klage ausdrücklich auf den Rechtsgrund des Schenkungswiderrufs gestützt worden sei, ist entgegenzuhalten, daß die …