§ 756 1. Pflichtteilsberechtigung — ABGB
Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.
§ 756 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 756 1. Pflichtteilsberechtigung
…Vierzehntes Hauptstück Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil I. Allgemeines 1. Pflichtteilsberechtigung § 756. Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.…
Rückverweise