Durch eine spätere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung werden frühere Vermächtnisse oder andere letztwillige Verfügungen ohne Erbeinsetzung nur insoweit aufgehoben, als sie ihr widersprechen.
Rückverweise
…früheres nicht schon durch seine "Existenz" aufhebt, sondern nur wenn dies der Erblasser anordnet oder die erste Verfügung mit der zweiten nicht vereinbar ist (§ 714 ABGB; Welser in Rummel aaO Rz 1 zu § 714). Dies ist hier nicht der Fall. Ist nur ein Legatar vorhanden, so erhält er den ganzen…
…sich der Oberste Gerichtshof nicht veranlasst, von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen: Das Gesetz unterscheidet im Allgemeinen deutlich zwischen Testament und bloßem Kodizill. So regelt § 714 ABGB unmittelbar im Anschluss an § 713 ABGB die Wirkung eines späteren Kodizills auf eine frühere letztwillige Verfügung. Schon in Anbetracht des engen Zusammenhangs dieser beiden…
…daß er eine neue Verfügung trifft. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich in den §§ 713 bis 716 ABGB. Die §§ 713 und 714 ABGB sehen Regelungen für den Fall des Zusammentreffens mehrerer letztwilliger Verfügungen, deren zeitliche Reihenfolge bekannt ist, vor. So wird ein früheres Testament durch ein späteres gültiges…
…2. 1957 vor. Außerdem könne zwischen den Kodizillen vom 3. 2. 1957 und vom 4. 2. 1957 gemäß § 714 ABGB. kein Widerspruch gefunden werden, so daß diese Kodizille nebeneinander bestehen könnten. Die Beklagten bestritten den Klagsanspruch und wendeten ein, dem Kläger sei von H* T…
…ist, daß der Wille der Erblasserin darauf gerichtet war, daß das frühere Kodizill durch das spätere aufgehoben werden sollte, können beide Verfügungen nebeneinander bestehen (§ 714 ABGB; vgl. Gschnitzer - Weiß in Klang[2] III 706 und Ehrenzweig[2] II/2, 474). Nach § 717 ABGB muß der Erblasser, wenn er seine Anordnung…