§ 605 Vermutete Ersatzerbschaft
§ 605 Vermutete Ersatzerbschaft — ABGB
§ 605 Vermutete Ersatzerbschaft — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2017
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40172870
Zuletzt nach Updates gesucht am
Es wird vermutet, dass der Verstorbene die Nachkommen eingesetzter Kinder zu Ersatzerben einsetzen wollte.