ABGB
Gliederung
Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.
Erstes Hauptstück. Von den Rechten, welche sich auf persönliche Eigenschaften und Verhältnisse beziehen.
I. Aus dem Charakter der Persönlichkeit. Angeborne Rechte.
§ 17a Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte
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