ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
7. Abschnitt Liquidation
§ 1436
War jemand verbunden, aus zwey Sachen nur Eine nach seiner Willkühr zu geben, und hat er aus Irrthum beyde gegeben; so hängt es von ihm ab, die eine oder die andere zurück zu fordern.
…den Folgen der dennoch eingegangenen Verbindlichkeiten bewahren. Es sei unbeachtlich, daß die Höhe der Bürgschaftsverpflichtung ab Vertragsabschluß nicht bestimmbar gewesen sei. Der Vorschrift des § 1436 ABGB sei durch die Mitunterfertigung des Wechsels auch ohne Hinweis auf das Bürgschaftsverhältnis entsprochen worden. Nach den akzeptierten Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen hafte ein Bürge auch…
…die Art der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses (Arb. 10.330, Arb. 10.473; 8 Ob 522, 523/84). Nachträglich kann die Abfertigung daher auch weder nach § 1436 ABGB noch nach § 1431 ABGB noch aus dem Rechtsgrunde des Schadenersatzes zurückverlangt werden (Arb. 10.330; vgl. Arb. 10.473). Tritt an die Stelle der Abfertigung vereinbarungsgemäß…
…vom Kläger behauptete Doppelzahlung. Damit habe sich der Kläger auf die Rechtsgründe der Bereicherung und des Schadenersatzes gestützt. Tatsächlich sei der Bereicherungsanspruch des § 1436 ABGB im Zusammenhalt mit § 1431 ABGB verwirklicht, da die nochmalige Bezahlung von S 30.000, - nicht in einer zwischen den Parteien bestehenden Verpflichtung begründet…
…werden, wenn sich der Wahlberechtigte seines Wahlrechtes bei Entgegennahme der Leistung bewußt ist, weil anderenfalls, nämlich bei einem Irrtum hierüber, die Regel des § 1436 ABGB analog zur Anwendung komme. Hier befand sich der Beklagte zwar nicht in einem Irrtum über das Wahlrecht, wohl aber darüber, daß die von ihm entgegengenommene…
angenommen werden, wenn sich der Wahlberechtigte seines Wahlrechts bei Entgegennahme der Leistung bewußt ist, weil anderenfalls, nämlich bei einem Irrtum hierüber, die Regel des § 1436 ABGB analog zur Anwendung kommt.…
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